Dienstag , 19 März 2024
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Was zahlt die Versicherung bei einem Reitunfall?

Wenn es um Unfallfolgen, gleich welches Unfalls, geht, spielt die Frage nach der Versicherung eine große Rolle. In der Regel werden Unfallfolgen durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers abgegolten oder auch durch eine private Unfallversicherung. Führt ein Unfall jedoch zu lebenslang folgenschweren Verletzungen, die eine Pflege nötig machen, ist die Pflegeversicherung gefragt. Hier ist gut versichert, wer auf einen privaten Zusatzabschluss zurückgreifen kann.

Reitunfall und Versicherung

Reiten ist eine der schönsten Sportarten. Reiter sprechen hier vom „Glück dieser Erde“.

Allerdings:
Reiter, die noch nie vom Pferd gefallen sind, sind gewiss nur solche, die erst vor einigen Tagen mit dem Reiten begonnen haben oder es ihr Leben lang beim Schritt in der Bahn oder an der Longe belassen haben.

Die meisten Stürze vom Pferd gehen auch mit ein paar blauen Flecken über die Bühne. Doch Reitunfälle können auch folgenschwer sein. Daher sollte es Pferdebesitzern selbstverständlich sein, eine Pferde-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn Sie Ihr eigenes Pferd reiten, kommt diese beim Unfall auf. Wichtig ist, dass Fremdreiter in der Versicherung inbegriffen sind und eine Reitbeteiligung immer namentlich in der Versicherung erwähnt. Die Versicherung, die in der Regel in Höhe mehrerer Millionen abgeschlossen wird, tritt auch bei lebenslangen Schäden und Behinderung ein.

Springreiter
Springreiter sollten sich zusätzlich versichern / Bild: markusspiske / Pixabay.com

Beim Sport gut versichert

Zusätzlich sollte man sich allerdings, besonders als aktiver Sportler und bei unfallträchtigen Sportarten, wie Polo-Sport oder Springreiten, auch ruhig mit weiteren Versicherungen befassen. Beispielsweise beim Reitunfall kommt die Versicherung zwar für vieles auf. Behinderungen und Pflegeansprüche können auch für gewisse Zeit auftreten. Befassen Sie sich also ruhig zusätzlich mit Pflegetagegeldversicherung Vergleich. Dann ist der finanzielle Rahmen im Falle länger währender Unfallfolgen noch besser abgesichert.

Eine einzelne Unfallversicherung dagegen muss für die Absicherung von Reitunfällen nicht abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung für Pferd und Reiter ist hier völlig ausreichend. Auch dafür gibt es Vergleiche im Internet. Diese Versicherung tritt bei jeder Art von Sach- und Personenschaden, also auch dem Reitunfall ein. Wenn Sie allerdings ein fremdes Pferd reiten möchten oder eine Reitbeteiligung haben, vergewissern Sie sich, ob in der Versicherung des Besitzers Fremdreiter inbegriffen sind. Beim Reiten im Auslandsurlaub sind solche versicherungstechnischen Fragen besonders wichtig, da dort andere Versicherungsgrundlagen gelten können.

Titelbild: debora171 / Pixabay.com